普通高校毕业灵活就业合同
(此合同仅限于统计毕业生就业情况使用)
甲方 用人单位:法人代表:
单位性质: (1.党政机关 2.科研设计单位 3.学校 4.医疗卫生 5.金融单位
6.国有企业 7.三资企业 8.部队 9.其它)
注册地址: 省(自治区、直辖市) 市(州) 县(区) 人事部门联系人: 联系电话: 邮编: 单位详细地址:
乙方 毕业生姓名: 性别: 政治面貌:
身份证号: 毕业学校:
所学专业: 学历:
个人联系电话: 家庭联系电话;
家庭通讯地址: 邮编:
经甲、乙双方协商,甲方同意接受乙方到本单位工作,乙方愿意到甲方任职,为确保双方的权利和义务,甲、乙双方自愿签订本合同。
1. 本合同为灵活用工合同,用工时间一般不少于半年。自月日生效,于月终止。
2. 甲方应向乙方提供必要的工作条件,报酬以双方协商的标准由甲方以现金方式支付给乙方。
3. 试用期间甲乙双方根据试用情况决定是否签订”高校毕业生就业协议书”和正式劳动合同。
4. 乙方在试用期间,遵守国家法纪规和甲方的规章制度,维护甲方利益,保守甲方商业秘密,忠于职守,勤奋工作,按时完成甲方交给的正当工作任务。
5. 在试用期间,由于任何一方的欺诈行为导致另一方利益受损,可立即终止试用合同,报酬支付到合同解除日。
6. 试用期间,乙方因考研、升学、参军、志愿服务西部、录取公务员,甲方允许终止合同。
7. 此合同一式三份,甲、乙双方、学校各存一份,签字盖章有效。
甲方(签字盖章)乙方(签字) 签订日期年 日签订日期年
Arbeitsvertrag
Zwischen der Firma
und
geb. am (im folgenden Arbeitgeber genannt) , wohnhaft in (im folgenden Arbeitnehmer genannt)
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
1. T?tigkeit:
Der/die Arbeitnehmer/in wird vom ............... an als ................................. für folgende T?tig-keit ................ eingestellt. Als Arbeitsort wird vereinbart: ...................................
2. Arbeitszeit
a) Die regelm??ige Arbeitszeit betr?gt w?chentlich ........... Stunden ohne die Berücksichti-
gung der Pausen.
b) Die Arbeitszeit verteilt sich grunds?tzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Ihre
Lage richtet sich nach der betrieblichen Einteilung. Der Arbeitgeber beh?lt sich vor, Ver-teilung und Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen n?her zu bestimmen und auch nachtr?glich abweichend zu regeln.
c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, im Falle betrieblicher Notwendigkeiten auf An-
ordnung ?berstunden zu leisten. Diese ?berstunden werden durch Freistellung abgegol-ten. Sollte dies jedoch nicht m?glich sein, werden sie entsprechend vergütet.
d) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, bei entsprechendem betrieblichem Bedarf in
gesetzlich zul?ssigem Umfang auch Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertags-arbeit sowie Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft zu leisten.
3. Probezeit
Die ersten ........... Wochen/Monate gelten als Probezeit.
4. Kündigung / Beendigung
a) Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverh?ltnis von beiden Parteien mit einer Frist
von 2 Wochen gekündigt werden.
b) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverh?ltnis von beiden Parteien auf der
Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
c) Bei einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den/die Arbeitnehmer/in, w?hrend der
Kündigungsfrist ganz oder teilweise unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freizu-stellen.
d) Das Recht zur au?erordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine
au?erordentliche Kündigung gilt für den Fall ihrer Unwirksamkeit als ordentliche Kündi-gung zum n?chst zul?ssigen Termin.
e) Das Arbeitsverh?ltnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Mo-
nats, in dem der/die Arbeitnehmer/in das für ihn/sie ma?gebliche Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.
5. Pflichten des/der Arbeitnehmers/in
a) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, ihm/ihr übertragene Arbeitsaufgaben sorgf?ltig
auszuführen, bei betrieblicher Notwendigkeit auch andere Arbeiten zu übernehmen und sich gegebenenfalls in eine andere Abteilung oder Betriebsst?tte des Arbeitgebers ver-setzen zu lassen. Eine Lohnminderung darf hiermit nicht verbunden sein.
b) Der/die Arbeitnehmer/in darf Nebenbesch?ftigungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung des Arbeitgebers ausüben.
c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, Verschwiegenheit über die gesch?ftlichen und
betrieblichen Angelegenheiten zu wahren.
d) Die jeweils geltenden betrieblichen Bestimmungen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages
und werden vom/von der Arbeitnehmer/in anerkannt.
e) Der/die Arbeitnehmer/in ist verpflichtet, s?mtliche ?nderungen seiner/ihrer Anschrift un-
verzüglich der Firma mitzuteilen.
6. Vergütung und Verbot der Lohnabtretung
a) Die monatliche Brutto-Vergütung betr?gt zur Zeit je Monat insgesamt ............. Euro
b) Die Bezüge werden am Ende des Monats/bis zum .... des Folgemonats auf das vom /von
der Arbeitnehmer/in benannte Konto Nr. ....................... bei ............................ BLZ .......... überwiesen.
c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, etwa zuviel bezogene Zahlungen an den Ar-
beitgeber zurückzuerstatten.
d) Der Anspruch des/der Arbeitnehmers/in auf Vergütung darf ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Arbeitgebers weder schuldrechtlich an Dritte abgetreten noch verpf?n-det werden. Die Zustimmung darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. Entgegenstehende Verfügungen des/der Arbeitnehmers/in sind gem?? § 399 BGB un-wirksam. Unbenommen von diesem Abtretungsverbot bleibt die Pf?ndbarkeit des Ar-beitsentgelts im Rahmen der Zwangsvollstreckung (§ 851 Abs. 2 ZPO), sowie ein
etwaiger Forderungsübergang auf Tr?ger von Sozialleistungen gem?? § 115 SGB X. Die Kosten, die dem Arbeitgeber aus der Pf?ndung, Abtretung oder Verpf?ndung von Entgelt entstehen, werden mit jeweils 5,00 Euro berechnet und vom Entgelt einbehalten. Bei Nachweis h?herer tats?chlicher Kosten ist das Unternehmen berechtigt, diese in An-satz zu bringen.
7. Gratifikationen
a) Die Zahlung von etwaigen Gratifikationen, mit denen ausschlie?lich die erbrachte oder die zukünftige Betriebstreue honoriert wird, erfolgt stets freiwillig mit der Ma?gabe, dass auch durch eine wiederholte Zahlung kein Rechtsanspruch des/der Arbeitnehmers/in – we-der dem Grunde noch der H?he nach, weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft – begründet wird.
b) Etwaige weitere Sonderzahlungen (z.B. Boni, Zulagen), mit denen auch die erbrachte Ar-beitsleistung honoriert wird, erfolgen stets unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Der Widerruf kann ausgeübt werden, wenn ein dringendes betriebliches Erfordernis vorliegt, insbesonde-re, wenn der Jahresgewinn des Arbeitgebers unter………….. Prozent des Jahresumsatzes sinkt.
8. Urlaub
Der Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er betr?gt zur Zeit 24 Werkta-ge (20 Arbeitstage) im Kalenderjahr. Ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht, sofern die T?-tigkeit über einen Monat hinausgeht. Die Lage des Urlaubs wird zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Arbeitnehmer/in unter Berücksichtigung der betrieblichen und pers?nlichen Be-lange beider Seiten festgelegt.
9. Krankheit und Arbeitsverhinderung
a) Im Falle einer Erkrankung hat der/die Arbeitnehmer/in dies unverzüglich anzuzeigen und
sp?testens innerhalb von 3 Tagen eine ?rztliche Bescheinigung nachzureichen, aus der die Arbeitsunf?higkeit sowie deren Beginn und voraussichtliche Dauer ersichtlich sind. Sofern die Arbeitsunf?higkeit l?nger dauert als in der Bescheinigung angegeben, so ist
der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet, eine neue ?rztliche Bescheinigung vorzulegen. b) Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich, m?glichst am ersten Tag des Ar-
beitsausfalls, unter Angabe der Gründe mitzuteilen; ist die Arbeitsverhinderung vorher bekannt, so ist rechtzeitig die Einwilligung des Arbeitgebers einzuholen.
10. Vertragsstrafen
Nimmt der/die Arbeitnehmer/in die Arbeit nicht oder nicht fristgem?? auf, l?st er/sie das Ar-beitsverh?ltnis ohne Einhaltung der ma?geblichen Kündigungsfrist auf oder wird die Firma durch vertragswidriges Verhalten des/der Arbeitnehmer/in zur au?erordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der/die Arbeitnehmer/in an die Firma eine Vertragsstrafe in H?he eines Monats-Bruttogehaltes zu zahlen. Soweit der/die Arbeitnehmer/in bei Einhaltung der ordent-lichen Kündigungsfrist vor Ablauf eines Monats aus dem Arbeitsverh?ltnis ausscheiden k?nnte, reduziert sich die Vertragsstrafe der H?he nach auf das Bruttoarbeitsentgelt, dass der/die Arbeitnehmer/in w?hrend des Laufs der ordentlichen Kündigung erzielt h?tte. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
11. Verfall von Ansprüchen, Verj?hrung
a) Alle Ansprüche der Vertragsparteien aus oder in Zusammenhang mit dem Arbeitsver-
h?ltnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten schriftlich gegenüber der ande-ren Vertragspartei geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes. Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den anspruchsbegründenden Umst?nden Kenntnis erlangt oder grob fahrl?ssig keine Kenntnis erlangt hat.
Die Vers?umung der Ausschlussfrist führt zum Verlust des Anspruchs.
b) Lehnt der Anspruchsgegner den Anspruch ab oder ?u?ert er sich nicht innerhalb von
zwei Wochen nach schriftlicher Geltendmachung gem?? Abs. a), verfallen die Ansprü-che, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder nach dem Ablauf der ?u?erungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden.
c) Die Verj?hrungsfrist für alle Ansprüche der Vertragsparteien aus oder in Zusammenhang
mit dem Arbeitsverh?ltnis betr?gt ein Jahr. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes. Im ?brigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Eintritt der Verj?hrung unbe-rührt.
12. Vertrags?nderungen
?nderungen oder Erg?nzungen dieses Arbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie nicht auf einer ausdrücklichen oder einer individuell ausgehandelten Abrede beruhen. Dies gilt auch für ?nderungen dieses Schriftformerfordernisses. Dies be-deutet, dass keine Ansprüche auf Grund betrieblicher ?bung entstehen k?nnen.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksam-keit des übrigen Vertrages nicht berührt.
13. Sonstiges
Zwischen den Unterzeichnenden besteht ?bereinstimmung zum Inhalt des vorliegenden Vertrages.
(Ort, Datum)
(Unterschrift des Arbeitgebers) (Unterschrift des Arbeitnehmers)
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